Hinsichtlich des Vorwurfs, sie habe sich bei einem Treuhandbüro über die Folgen der Eheschliessung informiert, gibt sie an, es sei ihr gutes Recht, sich als juristisch ungebildete Person über ihre Rechte zu informieren. dd) Einem Protokoll der Fremdenpolizei vom 6. Juni 2000 ist zu entnehmen, dass sich die Beschwerdeführerin wiederholt bei einer Bekannten ihres Ehemannes nach letzterem erkundigt habe und dabei einen eifersüchtigen Eindruck gemacht habe. Sie sei in ständiger Sorge gewesen, dass ihr Ehemann mit anderen Frauen weggehen würde.