Gegenüber dem Bezirksgericht B. führte sie an, ihr katholischer Glaube verbiete es, die Ehe als gottgewollte Gemeinschaft zu brechen. Ihr Mann habe zudem während der Ehe verschiedene sexuelle Beziehungen zu anderen Frauen unterhalten und sie selbst mehrmals geschlagen (was durch den Ehemann anlässlich einer Konfrontationseinvernahme bei der Fremdenpolizei am 6. Juli 2000 bestätigt wurde). Zur Rettung der Ehe habe sie ihrerseits ihren Pfarrer sowie weitere Personen konsultiert. Der Vorwurf, sie habe während der Ehevorbereitungen Heiratsinserate aufgegeben, sei eine Unterstellung. Vielmehr seien ihr vom Vermittlungsinstitut unaufgefordert weitere Adressen zugesandt worden.