rechtlichen Status zu wahren, sondern weil sie vielmehr ethische und - als Katholikin - religiöse Motive habe, an der Ehe festzuhalten. Sie liebe ihren Mann immer noch, auch wenn dieser sie wiederholt geschlagen habe. cc) Dahingehend äusserte sich die Beschwerdeführerin auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Gegenüber dem Bezirksgericht B. führte sie an, ihr katholischer Glaube verbiete es, die Ehe als gottgewollte Gemeinschaft zu brechen.