erhalten und auch im Juni 1998 seien zwei weitere gefolgt. Mit einem der vorgeschlagenen Herren habe sie am 17. Juni 1998 über das Natel Kontakt aufgenommen und während einer Minute telefoniert. Weiter wird ausgeführt, dass mehrere Personen den Eindruck gewonnen hätten, die Beschwerdeführerin heirate lediglich zu Bewilligungszwecken. So unter anderem ein Angestellter eines Treuhandbüros, bei dem sie sich darüber informiert habe, wie lange sie verheiratet sein müsse, damit sie in der Schweiz bleiben könne und ob sich ihr Ehegatte auch gegen ihren Willen scheiden lassen könne.