Dennoch habe man am 13. März 1998 geheiratet. Bereits zwischen Mitte und Ende 1998 sei dann die Ehe nicht mehr gut gegangen. Rund eineinhalb Jahre nach der Heirat habe der Ehemann der Beschwerdeführerin die Scheidungsklage eingereicht und seit Januar 2000 schliesslich lebten die Ehegatten nicht mehr in derselben Wohnung.