Das Bezirksgericht B. urteilte am 1. März 2001, dass die geltend gemachte Scheinehe keinen Ungültigkeitsgrund darstelle. Hinsichtlich der Unzumutbarkeit wurde zwar festgehalten, bei arrangierten, von einem Ehegatten nicht gewollten Ehen (Scheinehen) dürfte der 2001 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 505