Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung hat. Dies zum Beispiel dann, wenn sich der Schweizer Ehegatte bereits kurz nach Eheschliessung von seinem ausländischen Partner trennt, dann erfolglos eine Scheidung gestützt auf Art. 115 ZGB anstrebt und das spätere Scheidungsverfahren nach Art. 114 ZGB so lange dauert, dass der ausländische Ehegatte insgesamt während mehr als 5 Jahren verheiratet in der Schweiz gelebt hat. Im Gegensatz zur Ehe unter Ausländern (Art. 17 ANAG) ist für den Anspruch auf Aufent- 2001 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 503