120 Prüfung und Verfügung der Ausweisung vor Entlassung aus dem Strafvollzug - Die Fremdenpolizei darf die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers prüfen, auch wenn die Entlassung aus dem Strafvollzug frühestens in einem Jahr möglich ist (Erw. II/2b). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 28. April 2000 in Sachen L.G. gegen einen Entscheid der Fremdenpolizei (BE.1999.00100). Bestätigt durch den unveröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts vom 17. November 2000 (2A.287/2000). Sachverhalt