Des Weiteren wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 19. Januar 2000 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen mehrfachen Betruges, versuchten Betruges, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfachen Ungehorsams in Betreibungsverfahren sowie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Transportgesetz. Zudem wurde der mit zwei früheren Strafbefehlen gewährte bedingte Strafvollzug für Gefängnisstrafen von zwei Monaten bzw. 21 Tagen widerrufen und die Strafe für vollziehbar erklärt.