Zwischen dem 13. Februar 1998 und dem 15. April 2000 musste der Beschwerdeführer insgesamt mit 10 Strafbefehlen wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz in über 40 Fällen bestraft werden. Mit Strafbefehl des Bezirksamtes Baden vom 19. August 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen geringfügigem Diebstahl zu einer Busse von CHF 100.-- und mit Strafbefehl des Bezirksamtes Kulm vom 5. Juli 2000 wegen Diebstahls eines Mobiltelefons zu fünf Tagen Gefängnis verurteilt. Des Weiteren wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 19. Januar 2000 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.