30. November 1994, auf Zusehen und Wohlverhalten hin verlängert. Aufgrund weiterer Straftaten prüfte die Fremdenpolizei Ende 1996 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und verwarnte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 16. Januar 1997. Bereits im November 1997 machte sich der Beschwerdeführer der Widerhandlung gegen das Transportgesetz schuldig. Zwischen dem 13. Februar 1998 und dem 15. April 2000 musste der Beschwerdeführer insgesamt mit 10 Strafbefehlen wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz in über 40 Fällen bestraft werden.