A. Der Beschwerdeführer reiste als 10-Jähriger am 1. August 1988 gemeinsam mit seiner Mutter und seinen Brüdern im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt eine Jahresaufenthaltsbewilligung. Nachdem sich der Beschwerdeführer mehrfach deliktisch verhalten hatte, teilte ihm die Fremdenpolizei mit Schreiben vom 13. Mai 1994 mit, seine am 31. Mai 1994 ablaufende Aufenthaltsbewilligung werde vorläufig nur um ein halbes Jahr, bis am 498 Rekursgericht im Ausländerrecht 2000