119 Auswirkungen der Straffälligkeit nach einer Verwarnung. - Für die Festlegung des öffentlichen Interesses wiegen die Delikte, welche nach einer Verwarnung begangen wurden, besonders schwer und sind auch schwerer zu gewichten (Erw. 4b/aa). - Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung erlaubt einen strengeren Beurteilungsmassstab bezüglich des Fehlverhaltens des Ausländers bei der Interessenabwägung (Erw. 3a und 5) Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 10. November 2000 in Sachen Z.K. gegen einen Entscheid der Fremdenpolizei (BE.2000.00078). Sachverhalt