Dementsprechend ist das monatliche Nettoeinkommen (vor Abzug von Steuern) der gesamten Familie des Dritten zu bestimmen, d.h. es sind alle Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder zu berücksichtigen. Diesem Nettoeinkommen ist der nach den SKOS-Richtlinien berechnete monatliche Bedarf der Familie inklusive allfälliger weiterer Auslagen (z.B. Abzahlung von Schulden, Alimentenzahlungen, etc.) sowie der monatliche (Rest-)Bedarf der übersiedelnden Person gegenüberzustellen. Unter Berücksichtung des Normzweckes, des Vermeidens 532 Rekursgericht im Ausländerrecht 2002