Staat vor zukünftigen Sozialhilfekosten zu schützen, habe sie ausserdem 1999 eine Praxisänderung vorgenommen und verlange seither zur Sicherstellung von allfälligen zukünftigen ungedeckten Pflegefallkosten eine Bankgarantie von CHF 100'000.– pro Person. Diese Ausführungen der Fremdenpolizei sind insbesondere unter dem Blickwinkel des Rechtsgleichheitsgebotes und des Verhältnismässigkeitsprinzips näher zu betrachten. Die Fremdenpolizei geht davon aus, dass die Leistungsfähigkeit dann gegeben ist, wenn die übersiedelnde Person ihren monatlichen Bedarf aus eigenen Mitteln bestreiten kann.