Der Rentner muss einzig rechtlich und wirtschaftlich frei über die Mittel verfügen können. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung des Rentners durch Dritte stützt sie sich auf den Entscheid des BD EJPD, den sie als Grundsatzentscheid betrachtet. Sie führt diesbezüglich aus, sie habe seit diesem Entscheid keine Gesuche mehr zu beurteilen gehabt, in denen Drittmittel miteinzubeziehen gewesen seien, weshalb keine entsprechende Praxis bestehe. Aus dem Entscheid des BD EJPD folgere sie jedoch, dass bei der Prognose, ob Drittmittel bis ans Lebensende der übersiedelnden Person fliessen werden, ein strenger Massstab anzulegen sei.