Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Sicherheit der Leistungsfähigkeit, d.h. bei der Frage, ob der übersiedelnden Person Mittel in der Höhe des monatlichen Bedarfs zur Verfügung stehen beziehungsweise mit welcher Sicherheit dieser Betrag ihr inskünftig zufliessen wird, kann den Ausführungen der Fremdenpolizei entnommen werden, dass sie diese Voraussetzungen als erfüllt erachtet, wenn die übersiedelnde Person ihren SKOS-Bedarf mit eigenen Mitteln zu decken vermag. Sie stellt dabei keine zusätzlichen Erfordernisse an die Sicherheit der finanziellen Mittel. Der Rentner muss einzig rechtlich und wirtschaftlich frei über die Mittel verfügen können.