Die Fremdenpolizei hat diese Ausgaben denn auch korrekterweise in ihrem Berechnungsblatt unter der Rubrik "situationsbedingte Leistungen" aufgeführt. c) Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Sicherheit der Leistungsfähigkeit, d.h. bei der Frage, ob der übersiedelnden Person Mittel in der Höhe des monatlichen Bedarfs zur Verfügung stehen beziehungsweise mit welcher Sicherheit dieser Betrag ihr inskünftig zufliessen wird, kann den Ausführungen der Fremdenpolizei entnommen werden, dass sie diese Voraussetzungen als erfüllt erachtet, wenn die übersiedelnde Person ihren SKOS-Bedarf mit eigenen Mitteln zu decken vermag.