nen kann. Nach dieser Berechnung muss dem Ausländer aktuell pro Monat in der Regel ein Betrag von CHF 1'343.– zur Verfügung stehen. Diese Art der Berechnung des monatlichen Bedarfs der übersiedelnden Person ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Anzufügen ist, dass zu diesem "Pauschalbedarf" die individuellen Auslagen (insbesondere Abzahlung von Krediten, etc.) hinzuzurechnen sind. Auch sie müssen selbstverständlich gedeckt werden und gehören deshalb zum monatlichen Bedarf. Die Fremdenpolizei hat diese Ausgaben denn auch korrekterweise in ihrem Berechnungsblatt unter der Rubrik "situationsbedingte Leistungen" aufgeführt.