Der Rentner muss dementsprechend monatlich den nach den SKOS-Richtlinien für ihn berechneten Bedarf decken können. Dabei werden in der SKOS-Be- rechnung keine Mietkosten eingesetzt, wenn die übersiedelnde Person bei nahestehenden Verwandten (z.B. bei eigenen Kindern) woh- 530 Rekursgericht im Ausländerrecht 2002