BVO sei es, eine Aufenthaltsbewilligung nur denjenigen Personen zu erteilen, bei denen die Gefahr einer künftigen Fürsorgeabhängigkeit möglichst ausgeschlossen werden könne. Zur Ermittlung eines allfälligen künftigen Fürsorgerisikos bedarf es einer Prognose, wobei zunächst konkrete Kriterien festzulegen sind, welche eine möglichst zuverlässige Prognose zulassen. Um die Gefahr einer künftigen Fürsorgeabhängigkeit abschätzen zu können, stellt sich unter anderem die Frage, in welchem Umfang der übersiedelnden Person für ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen (Höhe der finanziellen Mittel).