Art. 328 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 sei die rechtliche Durchsetzung von Unterstützungsleistungen von Kindern an ihre Eltern nur in den seltensten Fällen gewährleistet. Gemäss dieser Bestimmung könnten nämlich nur Verwandte zur Unterstützung verpflichtet werden, die in günstigen Verhältnissen leben würden. Unter Berücksichtigung der Ausführungen des BD EJPD sah sich das Rekursgericht veranlasst, seine Rechtsprechung zu überprüfen.