Am 3. Januar 2000 wies der Rechtsdienst der Fremdenpolizei (Vorinstanz) die Einsprache ab. C. Mit Eingabe vom 24. Januar 2000 erhob der Beschwerdeführer gegen den Einspracheentscheid Beschwerde. Aus den Erwägungen II. 4. Gemäss Art. 34 BVO können Rentnern Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn der Gesuchsteller: a. älter als 55jährig ist; b. enge Beziehungen zur Schweiz hat; c. weder in der Schweiz noch im Ausland erwerbstätig ist; 2002 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 525