- Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Der monatliche Bedarf der übersiedelnden Person kann anstatt durch eigene Mittel auch durch Drittmittel gedeckt werden. Die Leistungsfähigkeit des Dritten ist durch Gegenüberstellung des monatlichen Bedarfes gemäss SKOS- Richtlinien und der monatlichen Einnahmen zu bemessen und ist gegeben, wenn der Restbetrag 20% des Nettoeinkommens entspricht (Erw. II/7c). - Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit des Dritten auch in Zukunft erhalten bleibt.