...3.6. Der Beschwerdeführer fordert vom AVA den Ersatz der zur Schadenminderung notwendig gewordenen Miete von Elektroanlagen (...). Das AVA stellt sich auf den Standpunkt, nur die Kosten solcher Schadenminderungsmassnahmen entschädigen zu müssen, welche von ihm in Auftrag gegeben worden seien. Gemäss § 38 Abs. 2 GebVG muss der Versicherte alles zur Verminderung eines Schadens Notwendige tun. Weder im GebVG noch in der GebVV oder im Schätzungsreglement findet sich aber eine Bestimmung über die Kostentragung von Schadenminderungsmassnahmen.