121 Gebäudeversicherung, Brandschaden: Schadenminderungsmassnahmen. - Notwendige Schadenminderungsmassnahmen, welche den vom AVA zu vergütenden Schaden reduzierten, sind vom AVA auch dann zu entschädigen, wenn es die Schadenminderungsmassnahmen nicht in Auftrag gab. - Dagegen sind Schadenminderungsmassnahmen, welche den Betriebsschaden reduzieren, vom AVA nicht zu vergüten, da es den Betriebsschaden als solchen nicht zu ersetzen hat. Aus einem Entscheid der Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgesetz vom 29. Juni 2000 in Sachen U. H. gegen AVA. Aus den Erwägungen