Das heute allgemein anerkannte Selbstbestimmungsrecht eines Kindes erfordert, dass es den Entscheid, mit wem es in Familiengemeinschaft leben will, unabhängig vom Entscheid seiner allfälligen Geschwister treffen kann. Ausserdem kann es eine ganze Reihe von vernünftigen Gründen dafür geben, dass Geschwister einzeln nachgezogen werden sollen: Der Wunsch nach Familiennachzug kann zum Beispiel abhängig sein vom Alter der Kinder, von der jeweiligen Beziehung zu den Eltern oder von den finanziellen Verhältnissen. Ein anderes Resultat kann auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtes abgeleitet werden.