Somit ist die Sachlage des obigen Entscheides des Bundesgerichts nicht mit derjenigen im vorliegenden Fall vergleichbar. Dennoch scheint die Vorinstanz davon auszugehen, dass ein Familiennachzugsgesuch nur bewilligt werden könne, wenn die Vereinigung sämtlicher Familienmitglieder gleichzeitig erfolge. Verschiedene Gründe sprechen jedoch gegen diese Annahme. Die Frem- 496 Rekursgericht im Ausländerrecht 2000