Mit Verfügung vom 19. Januar 1999 lehnte die Fremdenpolizei, Sektion Aufenthalt, das Familiennachzugsgesuch ab. B. Mit Eingabe vom 5. Februar 1999 erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Am 15. März 1999 wies der Rechtsdienst der Fremdenpolizei die Einsprache ab. 2000 Beschwerden gegen Einspracheentscheide 495 C. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 6. April 1999 Beschwerde ein. Aus den Erwägungen