Im Frühjahr 1996 bestand der Beschwerdeführer die Aufnahmeprüfung der ETH Zürich für das Studium der Elektrotechnik. Hierauf gestattete ihm die Fremdenpolizei am 27. Juni 1996 die Einreise zu Studienzwecken. In der Folge wurde ihm eine Jahresaufenthaltsbewilligung erteilt und diese jeweils halbjährlich verlängert. Am 27. Oktober 1998 zog die Fremdenpolizei, Sektion Aufenthalt, in Erwägung, die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers aufgrund der nicht bestandenen Vordiplomprüfung nicht zu verlängern und erteilte ihm das rechtliche Gehör. Mit Verfügung vom 9. No- 2001 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 491