Betroffener, der sich über eine lange Zeitdauer in einem Land aufhalte, gewöhne sich derart stark an dieses Land, dass eine unfreiwillige Rückkehr in sein Heimatland für ihn eine eigentliche Entwurzelung darstelle. Durch Festlegung einer bestimmten Mindestaufenthaltsdauer soll eine messbare Grösse definiert werden, um eine möglichst rechtsgleiche Behandlung der Betroffenen sicherzustellen. Dabei wird für Jugendliche rund eine halb so lange Mindestaufenthaltsdauer definiert als für Erwachsene, da sich Jugendliche in einer für ihre Entwicklung prägenden Phase befinden und sich in der Regel während dieser Zeit stärker verwurzeln als Erwachsene.