Annahme eines Härtefalls erforderliche Voraussetzung der Mindestaufenthaltsdauer bei weitem. cc) Fraglich ist, wie es sich verhält, wenn ein Betroffener als Jugendlicher einreiste, während weniger als 5 Jahren als Jugendlicher in der Schweiz weilte und insgesamt noch nicht 9 Jahre hier war. Die Festlegung einer bestimmten Aufenthaltsdauer, nach der - unter der Bedingung der in beruflicher und sozialer Hinsicht guten Integration, der Unabhängigkeit von der staatlichen Fürsorge und des tadellosen Verhaltens - in der Regel davon ausgegangen wird, es liege ein Härtefall vor, hängt damit zusammen, dass nach einer gewissen Aufenthaltsdauer in der Schweiz die Vermutung besteht, ein