Bei sozial und wirtschaftlich integrierten Familien mit Kindern und Jugendlichen, die älter als 13 Jahre sind und länger als 5 Jahre in der Schweiz weilen, ist gemäss Praxis ebenfalls von einem Härtefall auszugehen. Diese Praxis wurde durch die Fremdenpolizei des Kantons Aargau übernommen (Entscheid des Rekursgerichts vom 10. November 2000 i.S. A.Z., BE.1999.00033, E. 4b, S. 7). bb) Die heute über 16-jährige Beschwerdeführerin 4 lebt seit 8 Jahren in der Schweiz und erfüllt somit die gemäss Praxis für die 492 Rekursgericht im Ausländerrecht 2000