2013 Strassenverkehrsrecht 51 I. Strassenverkehrsrecht 9 Vorsorglicher Sicherungsentzug Kostenregelung bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens betreffend vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises (Präzisierung von AGVE 2009, S. 280 ff.) vgl. AGVE 2013 54 345 2013 Fürsorgerische Unterbringung 53 II. Fürsorgerische Unterbringung 10 Behandlungsplan Ein Behandlungsplan als solcher ist kein gültiges Anfechtungsobjekt und demnach nicht mit Beschwerde anfechtbar. Urteil des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 15. Januar 2013 in Sachen J.F. gegen den Behandlungsplan der Klinik Königsfelden (WBE.2013.10; publiziert in: CAN – Zeitschrift für kantonale Rechtsprechung 2013 Nr. 56 S. 140). Aus den Erwägungen 1. Des Weiteren erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen den am 1. Januar 2013 vom zuständigen Kaderarzt X. erstellten Be- handlungsplan. Zu prüfen ist, ob gegen den Behandlungsplan als sol- chen Beschwerde erhoben werden kann, mithin ob dieser einen gülti- gen Anfechtungsgegenstand darstellt. 2. Art. 439 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB sieht vor, dass eine betroffene Per- son bei Behandlung einer psychischen Störung ohne Zustimmung in- nert 10 Tagen seit Mitteilung des Entscheids schriftlich das zustän- dige Gericht anrufen kann. Das Verwaltungsgericht beurteilt Be- schwerden gegen die Behandlung einer psychischen Störung ohne Zustimmung (§ 67q Abs. 1 lit. e EG ZGB). Fraglich ist, ob gestützt auf diese Bestimmung ein Behandlungsplan als solcher beim Verwal- tungsgericht angefochten werden kann.