Aus den Erwägungen 3. 3.1. Der Rekurrent veräusserte das Grundstück GB E. Nr. Z, Wohnhaus und Schreinerei, für CHF 300'000.00 an seinen Sohn S.H. Der Buchwert der Liegenschaft betrug CHF 309'100.00. Der Rekurrent macht geltend, er habe einen Verlust von CHF 9'100.00 erlitten, der vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen sei. (…) 3.4. 3.4.1. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Dazu gehören insbesondere die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen (§ 36 Abs. 1 und 2 lit. c StG).