51 Rückwirkende Einstellung der materiellen Hilfe. Für die rückwirkende Einstellung der materiellen Hilfe müssen formell die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Wiedererwägung erfüllt sein. vgl. AGVE 2010 38 206 Steuerrekursgericht 2010 Kantonale Steuern 273 I. Kantonale Steuern A. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 52 Einkommensgeneralklausel; Erträge aus Photovoltaik-Anlage (§ 25 Abs. 1 StG). Erträge aus einer Photovoltaik-Anlage sind steuerbares Einkommen.