49 Vollstreckungsverfahren. - Eine Verfügung mit Fristansetzung zur Erfüllung von Auflagen einer Baubewilligung ist ein verfahrensleitender Zwischenentscheid im Vollstreckungsverfahren. - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 27. Oktober 2010 in Sachen K.D. gegen Gemeinderat W. (WBE.2010.220). Aus den Erwägungen