vgl. AGVE 2010 50 263 2010 Submissionen 185 V. Submissionen 34 Selektives Verfahren. - Abgrenzung selektives / offenes Verfahren (Erw. 3.2.). - Eine Beschränkung der Anbieterzahl nach § 7 Abs. 2 Satz 4 SubmD (zur effizienteren Abwicklung) muss auf objektiven und nachvollziehbaren Gründen beruhen; Teilnehmerauswahl nach freiem Ermessen ist unzulässig (Erw. 3.3. und 3.4.). Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 15. Juli 2010 in Sachen X. AG gegen Einwohnergemeinde Y. (WBE.2010.80). Aus den Erwägungen