(Hinweis: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen; Urteil vom 15. August 2008 [2C_517/2007]). 2008 Submissionen 173 V. Submissionen 30 Bereinigung der Angebote. - Anforderungen an die Offertbereinigung. - Transparenzgebot; Gleichbehandlungsgrundsatz (Erw. 4.2.2). - Eine nachträgliche Abänderung eines wesentlichen Teils des Angebots sowohl in inhaltlicher als auch in preislicher Hinsicht ist unzulässig (Erw. 4.3.1).