2. 2.1. Der Rekurrent ist Inhaber der Einzelfirma O. Er handelt vorab mit Audio-Anlagen für den Einbau in Fahrzeuge. Dabei nimmt er für einen Teil des Verkaufspreises WIR-Checks in Zahlung. Sein WIR-Guthaben verkauft er regelmässig mit einem Einschlag von rund 40 % an seinen ebenfalls selbstständig erwerbstätigen Bruder. So hat er im Jahr 2001 WIR-Geld von total CHF 354'000.00 für CHF 214'800.00 veräussert. Die Differenz von CHF 139'200.00 wurde als Erlösminderung verbucht. 2.2. Die Steuerkommission L. anerkannte einen Einschlag von lediglich 25 % und rechnete entsprechend CHF 50'700.00 zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auf.