236 Verwaltungsgericht 2007 Sätzen konkret darlegen sollen, welche formellen Mängel ihre Be- schwerdeschrift aufweist und wie diese Unzulänglichkeiten innert der ihr angesetzten Frist behoben werden können. Aus dem Schrei- ben vom 29. März 2007 geht denn auch hervor, dass die Beschwer- deführerin das Wort "substantiieren" nicht verstanden hat und es ihr nicht klar war, inwiefern sie ihre Eingabe vom 8. März 2007 zu ver- bessern hatte. Zudem hat das Bezirksamt Baden der Beschwerdefüh- rerin auch nicht angedroht, auf die Beschwerde nicht einzutreten, falls sie keine Verbesserung ihrer Eingabe vom 8. März 2007 vor- nehme. 59 Parteientschädigung in Sozialhilfeverfahren. - Die Parteientschädigung ist i.d.R. nach § 3 Abs. 1 lit. a AnwT festzusetzen (Erw. 5.2). - Grundsätze zur Streitwertberechnung (Erw. 6.2). vgl. AGVE 2007 44 191 60 Submissionsverfahren. - Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens nicht erreicht sind. vgl. AGVE 2007 37 153