56 Bemessen der Verfahrenskosten bei der Vereinigung von Verfahren und bei Rückweisung. - Die Vereinigung von Beschwerdeverfahren verändert das Kostenrisiko der beteiligten Parteien nicht (Erw. 3.1-3.3). - Ein verminderter Bearbeitungsaufwand aus einer Vereinigung von Beschwerdeverfahren führt zu einer Reduktion der jeweiligen Staatsgebühr (Erw. 3.2). - Wirkung einer Verfahrensvereinigung auf die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 4.3.3).