Realistischer erscheint sogar eher ein Betrag von ca. Fr. 10'000.--. Hinsichtlich des Besucherparkplatzes ist somit höchstens auf einen Streitwert von Fr. 2'000.-- zu schliessen. Gemessen am Gesamtstreitwert unterliegt die Bauherrschaft in der Hauptsache somit zu lediglich 0.7%, hat jedoch nach Massgabe des vorinstanzlichen Entscheides 16.7% der vorinstanzlichen Verfahrenskosten (nach Abzug des Kostenanteils der Stadt Baden) sowie 16.7% der Parteikosten der Verfahrensgegner zu tragen. Ein Grund für dieses deutliche Missverhältnis ist weder ersichtlich, noch lässt er sich dem vorinstanzlichen Entscheid entnehmen.