2.1. Die Erhebung der Anschlussgebühren für die Einleitung des Dachwassers in die Drainagen für Grundstücke ausserhalb des Baugebiets ist in der Gemeinde M. im Reglement betreffend Unterhalt und Sicherung subventionierter gemeinschaftlicher Meliorationswerke im Gemeindegebiet M. (Unterhaltsreglement; UR) vom 15. Dezember 2000 geregelt. Dieses verweist bezüglich der Gebührenansätze für die Anschlussgebühren auf das Abwasserreglement der Gemeinde M. (AWR; genehmigt vom Regierungsrat am 16. Februar 1994) vom 1. Dezember 1993. (…) 3.2.2. Das Unterhaltsreglement der Gemeinde M. stützt sich auf die §§ 25, 26 und 28 des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau.