willigung nach BGBB von einem Streitwert in der Höhe von höchstens 10% des Kaufpreises auszugehen. (…) 2006 Erschliessungsabgaben 327 III. Erschliessungsabgaben 67 Anschlussgebühren - Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Anschlussgebühren (Erw. 2.1. – 3.2.3.) - Gestützt auf § 28 Abs. 1 LwG-AG können Benützungsgebühren, nicht aber Anschlussgebühren erhoben werden (Erw. 3.3.1 – 3.3.2.) Aus dem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 20. April 2006 in Sachen K. gegen Einwohnergemeinde M. Aus den Erwägungen