Sollte sie jedoch nicht vorkaufsberechtigt sein, so steht ihr mangels Vorkaufsrechts auch keine Legitimation zur vorliegenden Beschwerde zu. Folglich ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. (…) 4. (…) Analog zur aargauischen Praxis, dass bei einer als Ganzes strittigen Baubewilligung 10% der Bausumme den Streitwert bildet (BGE 1P.654/2005 vom 16. März 2006; AGVE 1989, S. 283 ff.; AGVE 1983, S. 249 ff.), ist bei einer angefochtenen Erwerbsbe- 326 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2006