8. Juli 2004 (…) - nicht an die Urkundsperson delegiert werden. Die Rechtsmittelbelehrung ist mit dem Hinweis zu ergänzen, dass die Beschwerdeerhebung eine Beschwerdelegitimation voraussetzt. (…) 2.5.5. Was das Argument des aufwändigen Zivilprozesses betrifft, ist Folgendes auszuführen. Sowohl die Vorkaufsberechtigung als auch die Beschwerdeberechtigung gegen die Erwerbsbewilligung setzen den Willen und die Eignung zur Selbstbewirtschaftung voraus. Wille und Eignung sind somit sowohl im Zivilprozess als auch im Verwaltungsverfahren Prüfpunkte.