An dieser Stelle sei jedoch angeführt, dass die Vorinstanz potenziell Beschwerdeberechtigten die Erwerbsbewilligung mitzuteilen hat. Der Entscheid über die Vorkaufsberechtigung bzw. Mitteilungspflicht kann - entgegen dem Kreisschreiben des Departements des Innern und des Finanzdepartements zum Vollzug des BGBB vom 2006 Bäuerliches Bodenrecht 325