ABSH} 2003, S. 139 ff.]; vgl. entsprechender Hinweis im Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 19. Juli 2002 [in: Entscheide der Gerichtsund Verwaltungsbehörden des Kantons Schwyz {EGVSZ} 2002, S. 110 f.]; vgl. dagegen BGE 5A.33/2004 vom 9. Mai 2005, welcher diese Problematik allerdings nicht abhandelte). (…) 2.5.3. Was die Beschwerdeführerin hinsichtlich der beanstandeten nicht rechtzeitigen Mitteilung der Erwerbsbewilligung vorbringt, ändert nichts an der Legitimationsvoraussetzung hinsichtlich des schutzwürdigen Interesses.