Ein schutzwürdiges Interesse setzt ein tatsächliches, aktuelles Interesse voraus (BGE 5A.21/2005, Erw. 4.2.). 2.5. 2.5.1. Sowohl die Vorkaufsberechtigung als auch die Beschwerdeberechtigung gegen die Erwerbsbewilligung setzen den Willen und die Eignung zur Selbstbewirtschaftung voraus. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kann die vorkaufsberechtigte Person das Gewerbe an sich ziehen. Wird eine Erwerbsbewilligung aus Gründen, die in der Person des Käufers liegen, verweigert, so bleibt dies gemäss Art. 216d Abs. 2